Störfallverordnung

Störfallverordnung
Information der Öffentlichkeit nach § 8a Störfallverordnung

Name des Betriebsbereiches:        Biogasanlage Lohchausse

Anschrift des Betriebsbereiches:         Lohchaussee ,21435 Stelle

Kontakt:            
Tel.: 04174 / 4731
E-Mail: heiko.rehwinkel@gmx.de

Zuständige Behörde:        
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg
Auf der Hude 2
21339 Lüneburg
Postleitzahl des Postfaches:   
21318 Lüneburg


Der genannte Betriebsbereich unterliegt den Vorschriften der Störfallverordnung. Es liegt ein Betriebsbereich der unteren Klasse vor. Der zuständigen Behörde, dem Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg in 21339 Lüneburg, wurde die Anzeige nach § 7 Absatz 1 der Störfallverordnung vorgelegt. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben wurde für die Anlage ein Konzept zur Verhinderung von Störfällen gemäß § 8 StörfallV erstellt.

Tätigkeiten:
In dieser Biogasanlage werden nachwachsende Rohstoffe und tierische Nebenpro-dukte (Gülle) zu Biogas vergoren. In einem geschlossenen Behälter werden die ein-gesetzten Stoffe unter Licht- und Luftausschluss von Mikroorganismen vergärt. Die Mikroorganismen nutzen die Energie der Biomasse zum Überleben und während des Verdauungsprozesses entsteht dabei, ähnlich wie bei einer Kuh, das Biogas als Abfallprodukt. Es besteht neben Methan vor allem aus Kohlenstoffdioxid und einem kleiner Teil Schwefelwasserstoff. Von der Biomasse bleibt nach der Vergärung durch die Mikroorganismen der Gärrest übrig. Dieser wird als hochwertiger Dünger auf die Felder ausgebracht.
Das Biogas wird im Anschluss gereinigt und in zwei Blockheizkraftwerken in Wärme und Strom gewandelt.

Betreiberphilosophie:
Die Sicherheit unserer Mitarbeiter und Nachbarn hat beim Betrieb der Anlage oberste Priorität. Dieses spiegelt sich in unserem ausführlichen Störfallkonzept wider, das durch interne und externe Fachkräfte regelmäßig überprüft und kontrolliert wird. Darin wurden getroffene Maßnahmen beschrieben, um Störfälle zu verhindern.
Mit dieser Information möchten wir nun Sie als Nachbarn über das richtige Verhalten im Störfall informieren. Trotz aller denkbaren Sicherheitsvorkehrungen kann dieser nicht vollständig ausgeschlossen werden.

Störfallrelevante Stoffe im Betriebsbereich:
Sollte es zu einem Störfall kommen, kann aus dieser Anlage Biogas austreten. Biogas ist entzündbar und kann in Verbindung mit Luft eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre bilden. Dieses kann zum Beispiel durch einen Funken entzündet werden und explodieren. Die Hauptbestandteile sind Methan und Kohlendioxid; in unter-schiedlichen Konzentrationen. Nebenbestandteile sind Schwefelwasserstoff, Ammo-niak und andere gasförmige oder verdampfbare Bestandteile. Bei höheren Konzent-rationen wirkt Biogas erstickend. Biogas enthält Schwefelwasserstoff (meist 0,01-0,4 Vol.-%) und kann zu akuter Toxizität beim Einatmen führen. Es riecht je nach Zusammensetzung nach faulen Eiern oder auch stechend. In einem Havariefall können maximal 16.725 kg Biogas aus der Anlage austreten.
 
Gefahr:
Aufgrund der gegebenen Abstände zu den Nachbarn sind dort keine gesundheitsschädlichen Auswirkungen von Bränden, Explosionen oder sonstiges Freisetzen von Biogas zu erwarten. Sollte ein größerer Brandfall eintreten und Brandgase durch eine ungünstige Windsituation dennoch wahrnehmbar sein, ist es angeraten, geschlossene Räume aufzusuchen und die Fenster zu schließen. Auswirkungen durch Explosionen oder Hitzeentwicklung im Brandfall sind auf das Betriebsgelände beschränkt.

Verhalten im Notfall:

Im tatsächlichen Notfall werden Sie über Lautsprecherdurchsagen von Feuerwehr und Polizei und über regionale Warnungen der Rundfunksender informiert.
-    Bitte bleiben Sie dann in ihren Häusern und schließen Türen und Fenster.
-    Vermeiden sie offenes Feuer, z.B. durch Zigaretten.
-    Schalten Sie Ihr Radio ein und achten Sie auf die Durchsagen der Polizei.
-    Blockieren Sie nicht die Telefonleitungen der Einsatzkräfte durch Rückfragen.
-    Bleiben Sie dem Unfallort fern und halten Sie die Straßen und Wege für Ein-satzkräfte frei.

Überwachung des Betriebsbereiches:
Der Betriebsbereich wird nach Maßgabe des Niedersächsischen Überwachungsplanes im Abstand von 3 Jahren regelmäßig überwacht.
Die letzte  Störfallinspektion fand am 04.05.2023 statt. Ausführliche Informationen zur Vor-Ort-Besichtigung und Überwachungsplan nach § 17 (1) Störfall-Verordnung können beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg eingeholt werden.
Weitere Informationen erhalten Sie unter Berücksichtigung des Schutzes öffentlicher und privater Belange nach den Bestimmungen des Bundes und der Länder über den Zugang von Umweltinformationen bei mir oder dem Staatlichen Gewerbeaufsichts-amt Lüneburg.

Kontakt Gewerbeaufsichtsamt:        04131 – 151400
poststelle@gaa-lg.niedersachsen.de
Diese Information ist auch im Internet unter bioenergie-stelle.de abrufbar.

Stelle, den 04.05.2023
Betreiber: Rehwinkel & Meyer Biogas Stelle GmbH & Co. KG
Heiko Rehwinkel
Unter den Linden 33
21435 Stelle

Share by: